Die NIS-2-Richtlinie schreibt weitreichende Maßnahmen zum Schutz kritischer Infrastrukturen vor und verpflichtet tausende Unternehmen in Deutschland zu höheren Cybersicherheitsstandards, Risikomanagement und Meldepflichten.
Betroffene müssen sich beim BSI registrieren, Sicherheitsmaßnahmen (u.a. Backup, Verschlüsselung) umsetzen und die Geschäftsleitung für Cybersicherheit haftbar machen. Die Pflichten gelten seit dem Inkrafttreten des nationalen Gesetzes.
Im Gebäude werden die neuen Vorgaben zu erhöhtem Handlungsbedarf in den Bereichen Zutrittskontrolle, Videoüberwachung oder Einbruchssicherung führen. Industriekunden haben die Aufgabe, den Automationsgrad ihrer Prozesse zu prüfen und bei der Steuerung von Anlagen maximale IT-Sicherheit zu gewährleisten.
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